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Jeder Bewohner der Provinz Annheim hat für Einkommen aus seinen monatlichen Geschäftseinnahmen den Zehnt an die Provinz zu bezahlen. In Sonderfällen wir der Zehnt auch in Formen von Naturalien entgegengenommen. Angestellte der Regierung, welche ihren Sold direkt von dieser Beziehen, bekommen bereits den Endlohn ausbezahlt, die Steuern wurden hierbei bereits abgezogen. Die Steuern von Personen die nicht Staatlich Angestellt sind werden am 01.06 und 30.12 jedes Jahres eingezogen. Jegliche Einnahmen sind niederzuschreiben und an diesen Tagen vorzulegen, sollte dies nicht geschehen, wird mit einem Pauschalsteuersatz abgerechnet.
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