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§1 - Generalvollmacht
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Das Wort des Arkonten, sowohl der Arkontin sind unstrittig über jegliche Gesetze erhaben.
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§2 - Stadtgarde
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Die Garde ist das Exekutivorgan der Provinz. Sie hat die Aufgabe, die öffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten und in der Strafverfolgung zu ermitteln. Im Gegensatz zu fast allen anderen Personen ist der Garde als Exekutivorgan die Anwendung unmittelbarer Gewalt durch unmittelbaren Zwang regelmäßig erlaubt und in Grenzen der Regel auch straffrei. Aufforderungen der Garde sind stets nachzukommen. Ansonsten obliegt es dem Gardisten einen vorübergehenden Arrest zu verhängen.
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§3 - kleine Vergehen
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Die Strafe für kleinere Vergehen besteht in Dauerarrest, dessen länge im Ermessen des Oberkommandierenden der Garden liegt.
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§3.1 - schwere Vergehen
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Die Strafe für schwere Vergehen obliegt der Entscheidung des Oberkommandierenden der Garden.
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§4 - Raub
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Je nach schwere des Vergehens ist die Strafe für Raub eine Haft von mindestens 5 Jahren.
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§5 - Erpressung
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Je nach schwere des Vergehens ist die Strafe für Erpressung eine Haft von mindestens 3 Jahren.
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§6 - Versuchter Mord
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Je nach schwere des Vergehens ist die Strafe für versuchten Mord eine Haft von mindestens 15 Jahren.
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§7 - Mord
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Wird der Mord oder der Totschlag nachgewiesen, folgt unweigerlich die Todesstrafe durch Hängen oder Köpfen.
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§8 - Gültigkeit
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Die oben genannten Gesetze haben in ganz Annheim ihre Gültigkeit für Bewohner sowie Gäste.
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§9 - Erweiterungen
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Das Gesetzbuch kann stets Erweitert oder geändert werden, ohne das es einer gesonderten Zustimmung der Bürger bedarf.
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